Der Abtrag und die Zwischenlagerung des wiederverwertbaren Bodens erfolgt nach Ober- und Unterboden getrennt. Die Bodendepots werden gemäss FSKB-Richtlinien auf derselben Parzelle angelegt und bei Bedarf bewirtschaftet. Der mutmasslich belastete Boden rund um den ehemaligen Strommast wird separat abgetragen, zwischengelagert
sowie entsprechend gekennzeichnet, damit er nach Abschluss der Terrainanpassung gleichenorts wieder eingebaut werden kann.
Als Rekultivierungsziel soll die bestehende mittlere pflanzennutzbare Gründigkeit von 60cm wiederhergestellt werden.